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Einschreibung
Die Entlehnung von Medien der Bücherei „altlengbuch“ ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich.
1. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt nach persönlicher schriftlicher Einschreibung in Form einer Benutzererklärung.
2. Mit der Unterschrift auf der Benutzererklärung anerkennt der Kunde die Büchereiordnung und erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
3. Änderung von Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind der Bücherei ehest möglich bekannt zu geben.
4. Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen für die Einschreibung in die Bücherei und die Benutzung der Medien die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Entlehnungen
Alle vorhandenen Medien der Bücherei können gegen Vorweisen der Benutzerkarte zu den geltenden Entlehn-Tarifen entlehnt oder vor Ort benutzt werden.
Die Entlehnung der Medien erfolgt EDV-unterstützt.
Die Bibliotheksleitung behält sich das Recht vor, bei Bedarf bei der Entlehnung von Medien eine Begrenzung der Anzahl vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für audio-visuelle Medien wie CDs, CD-ROMs, DVDs, Tonies und Hörbücher. Sofern Medien bereits entlehnt sind, kann der Leser/die Leserin um Vormerkung ersuchen.
Alle entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an dritte Personen weiter verliehen werden. Ebenso ist das öffentliche Abspielen der AV-Medien nicht gestattet. Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen (auch auszugsweise) von Medien untersagt.
Medien, die zum Informationsbestand der Bücherei gehören, können nur in der Bücherei benutzt bzw. gelesen, jedoch nicht entlehnt werden. Diese Medien sind gesondert gekennzeichnet (Präsenz-Medien).
Entlehnfristen
Die Ausleihdauer beträgt für Bücher 3 Wochen, für Zeitschriften und DVDs 1 Woche, für Hörbücher und Tonies 2 Wochen. Alle Medien können bis zu zweimal verlängert werden, jedoch nur, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Entliehene Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehn- bzw. Verlängerungsfrist in die Bücherei zurückzubringen. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine schriftliche Mahnung, wobei neben der Mahngebühr eine Säumnisgebühr laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt wird.
Behandlung der Medien und Haftung
Mit der Unterschrift auf der Benutzererklärung verpflichtet sich der Benutzer/die Benutzerin zur Einhaltung der Büchereiordnung und zur sorgfältigen und schonenden Behandlung der Medien.
Beim Ausleihen hat sich der Benutzer/die Benutzerin über den ordentlichen Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu vergewissern. Sichtbare Schäden sind bereits bei der Ausleihe bekannt zu geben.
Jeder Benutzer/jede Benutzerin haftet für die von ihm/ihr entliehenen Medien. Für Medien, die beschmutzt oder beschädigt werden, muss Ersatz geleistet werden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Neuwert der Medien, Art und Höhe werden von der Bibliotheksleitung festgesetzt. Verlorene Medien müssen zum Neuwert ersetzt werden.
Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden.
Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverluste bzw. anfallende Gebühren (auch Mahn- und Säumnisgebühren).
Die Bücherei übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration der Kunden nicht kompatibel sind.
Sonstige Bestimmungen
Benutzer/Benutzerinnen, die die Büchereiordnung fortgesetzt nicht einhalten, können dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benützung der Bücherei „altlengbuch“ ausgeschlossen werden.
Versäumnisgebühren oder Schadenersatz werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht. Dies führt automatisch zum Ausschluss aus der Bücherei.
Die Mitarbeiter der Bücherei sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.
Hausordnung
Benutzer/Benutzerinnen haben sich so zu verhalten, dass andere Kunden in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Büchereibetrieb nicht behindert oder gestört wird.
Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind nicht gestattet, Hunde müssen draußen warten (Hundehaken)
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Entlehngebühren
a.) Bandgebühren
Medium Ausleihdauer Ewachsene Kinder/Schüler/Studenten
Buch 3 Wochen € 1,00 € 0,50
Zeitschriften 1 Woche € 0,50 € 0,50
DVDs 1 Woche € 2,50 € 1,00
Hörbücher und
Tonies 2 Wochen € 2,50 € 1,00
Spiele 3 Wochen € 1,00 € 0,50
Säumnisgebühren
Buch pro Woche € 0,50 € 0,50
Zeitschriften pro Woche € 0,20 € 0,20
AV-Medien pro Tag € 1,00 € 0,50
Verlängerungsgebühren
Wie Entlehngebühren
b.) Jahreskarte
Inkludiert die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften und e-books.
DVDs, Hörbücher, Tonies und Spiele werden zu den obigen Tarifen verrechnet.
Medium Ausleihdauer Erwachsene Kinder
wie oben 25,- 12,-
e-books bis zu 21 Tagen (noe-book)
Für Kinder bis 14 Jahre ist das Herunterladen von e-books nur mit schriftlicher
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich!
Nutzungsgebühren für Servicedienste und sonstige Gebühren
Erwachsene Kinder, Schüler, Studenten
Einschreibung, Benutzerkarte € 2,00 € 2,00
Ersatz Benutzerkarte € 2,50 € 2,50
Reservierung gratis gratis
Erste Mahnung € 1,50 € 1,50
Zweite Mahnung € 3,00 € 3,00
Internetausdruck pro Seite € 0,50 € 0,50
Internetbenutzung gratis gratis
Ersatz CD-/DVD-Hülle € 1,00 € 1,00
*) Selbstverständlich haben wir diese Formulare auch in Papierform für Sie vorbereitet. Diese können auch in der Bibliothek ausgefüllt werden.